Stellenanzeige Friseur als Muster

Muster Friseur Stellenanzeige

Wir zeigen Ihnen ein Muster für Ihre Stellenanzeige, wenn Sie einen Friseur suchen.

Sie haben einen Friseursalon und möchten Ihr Team um eine Fachkraft ergänzen? Damit sich genug vielversprechende Bewerber melden, brauchen Sie eine ansprechende und informative Stellenanzeige. Das Inserat sollte auf den Punkt bringen, wen genau Sie suchen, welche Anforderungen Sie stellen und was Sie als Arbeitgeber zu bieten haben. Gleichzeitig sollte Ihre Anzeige den Job so schmackhaft machen, dass Kandidaten von einer Bewerbung überzeugt sind.

Die Stellenanzeige gehört zu den wichtigsten Werkzeugen im Recruiting. Denn sie informiert potenzielle Bewerber darüber, dass Sie einen Job zu vergeben haben. Außerdem beschreibt sie, welche Aufgaben die Tätigkeit mit sich bringt, was Sie von einem Bewerber erwarten und was Sie ihm im Gegenzug bieten.

Doch so einfach und logisch wie das Ganze klingt, ist es leider nicht. Tatsächlich kann es eine echte Herausforderung sein, alle wesentlichen Informationen überzeugend und informativ in einen kurzen Text zu verpacken. Als Hilfestellung zeigen wir Ihnen deshalb, worauf es bei der Stellenanzeige ankommt, und stellen Ihnen ein Muster für Ihre Suche nach einem Friseur zur Verfügung.

Die Inhalte einer Stellenanzeige

Zunächst einmal braucht Ihre Stellenanzeige einen aussagekräftigen Titel. Die Überschrift bestimmt darüber, ob Suchmaschinen Ihr Inserat finden und ob potenzielle Bewerber es anklicken und lesen.

Aus diesem Grund sollten Sie auf den Punkt bringen, worum es geht. Nennen Sie unmissverständlich, dass Sie eine/n Friseur/-in suchen. Außerdem sollten Sie die Form des Arbeitsverhältnisses benennen. Begriffe wie Vollzeit, Teilzeit oder Aushilfe gehören ebenfalls zu den sehr oft gesuchten Schlüsselwörtern.

Generell sollten Sie beim Titel auf Experimente verzichten. Kreative Namen oder originelle Ausschmückungen mögen zwar gut gemeint sein. Doch wenn Sie Formulierungen verwenden, die missverständlich sind oder nach denen Bewerber nicht suchen, wird Ihre Stellenanzeige nicht gefunden. Belassen Sie es deshalb besser bei klaren und präzisen Angaben.

Haben Sie mit Ihrem Titel Interesse geweckt, geht es in der Stellenanzeige nun darum, potenziellen Bewerbern alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Das Ziel ist, potenzielle Kandidaten davon zu überzeugen, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.

Das erreichen Sie, indem Sie folgende Fragen beantworten:

Wer sind Sie?

Bevor Sie ans Eingemachte gehen, sollten Sie Ihr Unternehmen kurz vorstellen. Schließlich ist gut möglich, dass Bewerber erst durch die Stellenanzeige erfahren, dass es Sie überhaupt gibt. Und auch Bewerber, die Ihren Friseursalon kennen, wissen vielleicht nur wenig über das Unternehmen.

Beschreiben Sie deshalb in ein paar Sätzen, was Sie ausmacht. Wann wurde das Unternehmen gegründet und wie hat es sich seitdem entwickelt? Welche Dienstleistungen bieten Sie an? Wie viele Mitarbeiter gehören zu Ihrem Team? Wo haben Sie Standorte? Welche Ziele verfolgen Sie, was ist Ihre Mission? All das sind Dinge, die Sie ansprechen können.

Was erwartet den neuen Mitarbeiter?

Nach Ihrer Kurzvorstellung leiten Sie zur ausgeschriebenen Stelle über. Wiederholen Sie noch einmal klar und deutlich, dass Sie eine/n Friseur/in suchen. Anschließend sollten Sie beschreiben, welche Aufgaben und Tätigkeiten auf den neuen Mitarbeiter zukommen.

Werden Sie dabei möglichst konkret und lassen Sie leere Floskeln weg. Damit die Informationen übersichtlich bleiben, verwenden Sie am besten Aufzählungszeichen. Die einzelnen Angaben sollten Sie außerdem nach Wichtigkeit anordnen. Beginnen Sie also mit den Hauptaufgaben. Nach diesem Abschnitt sollte ein Bewerber einschätzen können, wie sich der Arbeitsalltag gestalten wird.

Was sollte ein Bewerber mitbringen?

An das Stellenprofil schließen sich Ihre Anforderungen an. Auch hier sollten Sie wieder mit den wichtigsten Qualifikationen und Kompetenzen beginnen. Formulieren Sie außerdem klar und eindeutig. Achten Sie außerdem darauf, dass Bewerber gut unterscheiden können, was zu den Muss-Anforderungen gehört und was lediglich wünschenswert oder vorteilhaft wäre.

Generell sollten sich Ihre Anforderungen aus den Aufgaben begründen. Denn nur so können Bewerber nachvollziehen, wozu sie bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten brauchen. Und bleiben Sie realistisch. Je höher Sie Ihre Erwartungen schrauben, desto größer ist die Gefahr, dass Kandidaten von einer Bewerbung absehen, weil sie sich für unterqualifiziert halten.

Was haben Sie zu bieten?

Natürlich haben Sie nicht nur Forderungen und Erwartungen an einen neuen Mitarbeiter, sondern bieten ihm auch etwas. Und diese Leistungen listen Sie nun auf. Gehen Sie auf die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, die Rahmenbedingungen und die Atmosphäre im Team ein. Gibt es Besonderheiten oder Vergünstigungen, sollten Sie diese ebenfalls nennen.

Sehen Sie diesen Abschnitt der Stellenanzeige als Werbung in eigener Sache, die den Bewerber endgültig davon überzeugen soll, sich bei Ihnen zu bewerben.

Wie kann sich ein Interessent bewerben?

Am Ende der Stellenanzeige fassen Sie alle Informationen rund um die Bewerbung zusammen. Wie sollen und können sich Kandidaten bewerben? Welche Unterlagen möchten Sie? Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Denken Sie außerdem daran, Ihre Kontaktdaten vollständig aufzuführen. Und vergessen Sie eine klare Aufforderung zum Handeln nicht.

gleichbehandlungsgesetz 15

Die Stellenanzeige und das AGG

Sie sollten sich nicht nur überlegen, wie Sie die richtigen Bewerber ansprechen und von einer Bewerbung überzeugen können. Mindestens genauso wichtig ist, dass Sie bei Ihren Formulierungen Fingerspitzengefühl beweisen. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt vor, dass bestimmte Merkmale bei der Auswahl Ihrer Mitarbeiter keine Rolle spielen dürfen. Zu diesen Merkmalen gehören:

  • Alter und Geschlecht
  • ethnische Herkunft
  • Religion und Weltanschauung
  • körperliche und geistige Behinderungen
  • sexuelle Identität

Ihre Stellenanzeige darf sich grundsätzlich nicht nur an bestimmte Personengruppen richten, weil dadurch andere Personengruppen ausgegrenzt und benachteiligt wären. Aus diesem Grund sollten Sie so neutral wie möglich formulieren.

Viele Stolperfallen umgehen Sie bereits, wenn Sie den Fokus auf die Anforderungen der Stelle legen. Konzentrieren Sie sich auf die Tätigkeit, werden Sie die meisten der genannten Merkmale gar nicht zur Sprache bringen.

Achten Sie aber auf vermeintlich harmlose Aussagen. Wenn Sie zum Beispiel angeben, dass Sie Verstärkung für Ihr junges Team suchen, impliziert das, dass auch Ihr neuer Mitarbeiter eher jung sein sollte. Das könnte Ihnen als Benachteiligung älterer Bewerber ausgelegt werden.

Ein Punkt, bei dem Sie auf das Geschlecht eingehen müssen, ist die Berufsbezeichnung. Um eine geschlechtsneutrale Sprache sicherzustellen, müssen Sie nicht die männliche und die weibliche Form angeben. Das können Sie zwar, indem Sie Friseur/in, Friseur:in oder Friseur*in schreiben.

Es reicht aber auch aus, wenn Sie es beim generischen Maskulinum belassen und den Zusatz (m/w/d) hinzufügen. Durch diesen Zusatz sprechen Sie alle Geschlechter an, denn die Buchstaben stehen für männlich, weiblich und divers.

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Stellenanzeige Friseur – ein Muster

Nun wissen Sie zwar, welche Inhalte Ihre Stellenanzeige haben sollte und worauf Sie achten müssen. Doch damit auch die praktische Umsetzung klappt, haben wir ein Muster vorbereitet, an dem Sie sich bei Ihrer Stellenanzeige Friseur orientieren können.

Vor rund zehn Jahren haben wir unseren Salon als Meisterbetrieb mit einem Friseur gegründet. Inzwischen zählt unser Team über 30 Mitglieder an zwei Standorten. Mode und alles, was mit Haaren zu tun hat, ist unsere große Leidenschaft. Wenn es Ihnen ähnlich geht und Sie im Friseurberuf nicht nur einen Job, sondern Ihre Berufung sehen, sind Sie bei uns genau richtig!

Für unsere Filiale in Musterstadt suchen wir ab sofort eine/n

Friseur (m/w/d) in Vollzeit

Was erwartet Sie?

  • Sie beraten Kund:innen fach- und typgerecht.
  • Sie schneiden, färben und frisieren die Haare von Frauen und Männern.
  • Sie betreuen Kund:innen während ihres Aufenthalts im Salon und sorgen dafür, dass sie sich rundum wohlfühlen.
  • Sie rechnen die erbrachten Dienstleistungen an der Kasse ab.
  • Sie vereinbaren Termine.
  • Sie haben die Materialien im Blick und führen bei Bedarf Bestellungen durch.
  • Sie helfen mit, den Salon sauber und ordentlich zu halten.

Was bringen Sie mit?

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Friseur.
  • Sie interessieren sich für Moden und Trends im Haarbereich.
  • Sie können sich sehr gut auf verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Geschmäckern einstellen.
  • Ihnen ist ein Anliegen, Kund:innen typgerecht zu beraten und sie glücklich zu machen.
  • Sie können betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse vorweisen.
  • Sie sehen sich als Dienstleister, sind kundenorientiert und üben Ihren Beruf mit Passion aus.
  • Idealerweise verfügen Sie über Berufspraxis und haben Erfahrung mit Braut- und Abendfrisuren.

Was bieten wir Ihnen?

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem erfolgreichen und wachsenden Unternehmen
  • eine leistungsgerechte Vergütung mit Extras wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • eine gründliche Einarbeitung im Team
  • ein kollegiales Betriebsklima
  • regelmäßige Fortbildungen, Schulungen und Seminare

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir freuen uns, wenn Sie den nächsten Schritt in Ihrem Berufsleben bei und mit uns gehen. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an Herr/Frau Mustermann, entweder per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg an Musterstraße 1, 23456 Musterstadt. Natürlich können Sie Ihre Bewerbung auch persönlich vorbeibringen.

Sollten Sie Fragen haben, hilft Ihnen Herr/Frau Mustermann unter Tel. 01234/56789 gerne weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Sie oder Du in der Stellenanzeige

Unser Muster für die Stellenanzeige Friseur ist in der Sie-Form formuliert. Sie können aber auch das Du verwenden, wenn das Duzen besser zu Ihrer Unternehmenskultur passt.

Seit einiger Zeit finden sich vermehrt Stellenanzeigen, in denen potenzielle Bewerber geduzt werden. Vor allem junge Startups und kleinere Unternehmen, in denen sich ohnehin alle duzen, greifen gerne auf die lockere Ansprache zurück. Größere Unternehmen wählen mitunter die Du-Form, wenn sie Azubis, Praktikanten oder Werkstudenten erreichen wollen.

Bewerber sind aber oft unsicher, wie sie auf das Du in der Stellenanzeige reagieren sollen. Sollen sie ebenfalls duzen oder beim formellen Sie bleiben?

Andersherum bedeutet das, dass Sie dann duzen sollten, wenn es für Sie in Ordnung ist, ebenfalls geduzt werden. Andernfalls könnte es Bewerber irritieren, wenn sie im Vorstellungsgespräch plötzlich gesiezt werden, eigentlich aber auf das Du eingestellt werden. Vielleicht kommen die Bewerber auch gar nicht so weit, weil sie bereits im Anschreiben geduzt haben und die Personalabteilung davon wenig begeistert war.

Entscheiden Sie sich also für eine Version und bleiben Sie den gesamten Recruiting-Prozess über dabei. Als Grundlage kann das Vorstellungsgespräch dienen. Möchten Sie im persönlichen Gespräch siezen und gesiezt werden, formulieren Sie auch Ihre Stellenanzeige in der Sie-Form.

Erfahrungen & Bewertungen zu Mitarbeiterwerk - Recruiting Agentur

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Ausgezeichnet
Basierend auf 3 Bewertungen
Sevil K.
Sevil K.
2022-12-02
Für unseren Fashion-Betrieb haben wir den passenden Siebdrucker schnell gefunden und nutzen den Service auch für weitere vakante Stellen.
Ömer Bekar
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