Vermittlung von Arbeitskräften – die wichtigsten Infos im Überblick

Infos zur Vermittlung von Arbeitskräften

Die Vermittlung von Arbeitskräften ist eine Dienstleistung, die rechtlich gesehen einer Maklertätigkeit ähnelt.

Um neue Mitarbeiter zu finden, können Sie selbst Stellenangebote veröffentlichen, sich in Ihrem Netzwerk umhören und ein Auswahlverfahren mit geeigneten Kandidaten durchführen. Sie können aber auch einen Dienstleister beauftragen, der Sie bei der Personalsuche berät und unterstützt. Dabei kann der Dienstleister alle Schritte ab dem Erstellen eines Anforderungsprofis bis zur Vertragsunterzeichnung übernehmen oder sich nur um einen Teilbereich der Mitarbeitergewinnung kümmern.

Hinter der Vermittlung von Arbeitskräften verbirgt sich die Besetzung offener Stellenangebote durch Dienstleister. Das Ziel ist, Unternehmen und Bewerber zusammenzuführen und dazu zu bringen, miteinander einen Vertrag für ein Arbeitsverhältnis zu schließen.

Seit 1994 ist die Vermittlung von Arbeitskräften in allen Berufsgruppen möglich. Davor gab es Ausnahmeregelungen, die zum Beispiel Künstler, aber auch Führungskräfte betrafen. Außerdem hatten lange Zeit die Arbeitsämter das Vermittlungsmonopol. Inzwischen sind die Vorgaben bei der Arbeitsvermittlung gelockert.

 

Die rechtlichen Grundlagen bei der Vermittlung von Arbeitskräften

Ein Personalvermittler ist jemand, der geeignetes Personal an Arbeitgeber vermittelt und dafür mit einer Provision vom Arbeitgeber vergütet wird. Neudeutsch auch als Recruiter oder Headhunter bezeichnet, prüft der Vermittler Stellenangebote, erstellt darauf abgestimmte Anforderungsprofile und sucht nach passenden Bewerbern. Er agiert als Schnittstelle zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mit dem Ziel, ein Vertragsverhältnis über eine Beschäftigung herbeizuführen.

Ab den 1930er-Jahren bis 1994 lag das Vermittlungsmonopol bei den Arbeitsämtern. Im Jahr 1991 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) aber, dass das Vermittlungsmonopol ein Verstoß gegen Bestimmungen aus dem EWR-Vertrag zur Wettbewerbsfreiheit ist. Infolge dieses Urteils des EuGH wurde in Deutschland die Arbeitsvermittlung im April 1994 auch für private Vermittler freigegeben.

Zunächst stand die Vermittlung von Arbeitskräften aber noch unter einem Erlaubnisvorbehalt und unterlag vergleichsweise strengen gesetzlichen Regelungen. Bereits im August desselben Jahres erfolgte eine weitere Liberalisierung, vier Jahre später trat das SGB III in Kraft und regelte die private Vermittlung von Arbeitskräften in den §§ 291 ff.

Ende März 2002 wurde die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler schließlich aufgehoben. Gleichzeitig wurden Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose eingeführt.

Weitere zehn Jahre später trat ein Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft. Seitdem regelt § 45 SGB III die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Ein weiteres EuGH-Urteil aus dem Jahre 2007 macht es außerdem möglich, den Vermittlungsgutschein auch für eine Vermittlung innerhalb der EU einzusetzen.

Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen bei der Vermittlung von Arbeitskräften sind jetzt in den §§ 296 bis 298 SGB III definiert.

 

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Die Unterschiede zwischen Personalvermittlern und Personalberatern

Die Begriffe Personalvermittlung, Arbeitsvermittlung und Personalberatung werden oft synonym verwendet. Allerdings ist das so nicht ganz richtig.

Der Unterschied zwischen Personal- und Arbeitsvermittlung besteht darin, dass die Personalvermittlung vom Arbeitgeber finanziert wird. Ihr Ziel ist, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern zu decken, die nur begrenzt verfügbar und auf dem Arbeitsmarkt deshalb schwer zu finden sind.

Im Gegensatz dazu ist die Arbeitsvermittlung eine Leistung, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, weil sie Probleme dabei haben, den richtigen Job zu finden. Bezahlt wird die Arbeitsvermittlung entweder von den Arbeitssuchenden selbst oder von öffentlichen Stellen wie den Arbeitsagenturen und den Jobcentern.

In der Praxis wird außerdem noch zwischen Personalvermittlern und Personalberatern unterschieden. Dabei wird von einer Personalvermittlung gesprochen, wenn Mitarbeiter der Arbeitsagentur oder privater Dienstleister Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus in eher einfache Arbeitsverhältnisse vermitteln.

Die Bezeichnung Personalberatung hingegen ist im Zusammenhang mit der Vermittlung von Führungskräften und der direkten Ansprache von wechselwilligen Fachkräften üblich. Ein solcher Personalberater wird auch Headhunter oder Executive Searcher genannt. Die Vermittlung von Zeitverträgen für Interim-Manager oder freie Mitarbeiter und von Beteiligungen oder Partnerschaften in Praxen und Kanzleien fällt ebenfalls in den Bereich der Personalberatung.

Die Vermittlung von Arbeitskräften erfolgt im Normalfall auf Erfolgsbasis. Ein Personalvermittler erhält also nur dann eine Provision, wenn es gelungen ist, die ausgeschriebene Position zu besetzen. Im Unterschied dazu wird ein Personalberater üblicherweise auf Basis eines Mandats engagiert. Er erhält sein Honorar demnach unabhängig davon, ob die Besetzung der Stelle erfolgreich war oder nicht.

Das heißt in anderen Worten: Ein Unternehmen bezahlt den Personalvermittler für seinen Ermittlungserfolg und den Personalberater für seinen Arbeitsaufwand.

 

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Verschiedene Wege bei der Suche nach Personal

Der traditionelle Weg, um Führungskräfte zu finden und für ein Unternehmen zu gewinnen, besteht darin, in Zeitungen und branchenspezifischen Fachzeitschriften Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Außerdem kommen verschiedene Plattformen und Netzwerke im Internet zum Einsatz.

Ein weiterer oft genutzter Weg ist die Direktansprache. Dabei werden Fach- und Führungskräfte direkt an ihrem Arbeitsplatz angesprochen, um ihnen ein Angebot zu unterbreiten und sie auf diese Weise abzuwerben. Kontaktiert ein Personalberater eine Fach- oder Führungskraft zum Beispiel durch einen kurzen Anruf am Arbeitsplatz, ist das zulässig. Der Bundesgerichtshof hat das in zwei Urteilen bestätigt (BGH-Urteil vom 04.03.2004, Az. I ZR 221/01 und BGH-Urteil vom 09.02.2006, Az. I ZR 73/02).

Um Mitarbeiter für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu gewinnen, die eine einfache bis mittlere Qualifikation erfordern, greifen Personalvermittler ebenfalls oft auf die direkte Ansprache zurück. Zusätzlich dazu durchforsten sie Jobgesuche und Bewerber-Datenbanken. Auch die Aufforderung, Initiativbewerbungen einzureichen, ist häufig ein Element innerhalb der Recruiting-Strategie.

Eine Unterscheidung ergibt sich daraus, ob die Mitarbeitersuche nur im Inland erfolgt oder über die Landesgrenzen hinaus ausgeweitet wird. Personal aus dem Ausland zu rekrutieren, gestaltet sich aufwändiger. Professionelle und spezialisierte Dienstleister verfügen nicht nur über entsprechende Kontakte, sondern auch Erfahrungswerte. Dadurch können sie oft recht schnell gute Ergebnisse erzielen.

 

Die Marktsituation bei der Vermittlung von Arbeitskräften

Die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitskräften in einem Markt, der nicht genug freie Stellen bietet, wird dadurch möglich, dass sich der Personalvermittler spezialisiert. Eine andere Möglichkeit ist, dass er gezielt einen unterschwelligen Personalbedarf in Unternehmen aufspürt, die zwar noch keine Stellen ausgeschrieben haben, dies aber vermutlich in Kürze tun werden.

Veröffentlicht ein Unternehmen oder ein Personalvermittler ein Stellenangebot, gehen oft sehr viele Bewerbungen ein. Doch längst nicht alle Bewerber kommen in die nähere Auswahl.

Alle Bewerbungen zu sichten, Absagen zu verschicken und Vorstellungsgespräche zu führen, verursacht deshalb einen großen Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwand. Personalvermittler übernehmen die notwendigen Schritte und präsentieren dem Unternehmen die Kandidaten, die es benötigt und direkt unter Vertrag nehmen kann.

Was den Informationsfluss und die gegenseitigen Abhängigkeiten betrifft, zeigt sich in den meisten Branchen eine deutliche Pyramide von oben nach unten. Ein Unternehmen arbeitet oft nur mit einem oder wenigen Personaldienstleistern zusammen, die durch ihre Tätigkeit auf einen großen Kandidatenpool und ein weit verzweigtes Netzwerk zurückgreifen können.

Allerdings gibt es auch einige Branchen, in denen ein großer Mangel an Fachkräften herrscht. Hier ist es durchaus üblich, dass ein Unternehmen mehrere Dienstleister und Personalberatungen mit der Mitarbeitersuche beauftragt.

Weil auf dem Markt aber weniger Bewerber verfügbar sind als freie Stellen, wird eine Position nicht selten von mehreren Dienstleistern angeboten, während qualifizierte Kandidaten zwischen verschiedenen Angeboten auswählen können. Dies führt zu einer Konkurrenzsituation, die nicht nur die Unternehmen betrifft, sondern sich zwischen den Personaldienstleistern bemerkbar macht.

 

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Der Ablauf bei der Vermittlung von Arbeitskräften

Arbeits- und Personalvermittler agieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Bewerbern. Sie suchen nach geeigneten Kandidaten für offene Positionen und stellen die Kontakte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern her. War die Vermittlungstätigkeit erfolgreich, steht am Ende ein Arbeitsvertrag, den das Unternehmen mit seinem neuen Mitarbeiter schließt.

Die einzelnen Schritte

Wie genau die Vermittlung von Arbeitskräften abläuft, richtet sich danach, wie der erteilte Auftrag lautet und welche Leistungen vereinbart sind. Denn als Arbeitgeber müssen Sie nicht alle Tätigkeiten abgeben, sondern können sich nur in bestimmten Punkten Unterstützung holen.

Grundsätzlich gestaltet sich die Vermittlung von Arbeitskräften aber so:

  • Zunächst suchen Sie sich einen Personaldienstleister aus und kontaktieren ihn. Die Anfrage ist in aller Regel unverbindlich und kostenfrei.
  • Anschließend findet ein Vorgespräch statt. Darin erhalten Sie genauere Informationen über die Vermittlung von Arbeitskräften. Der Dienstleister zeigt Ihnen auf, welche Leistungen er anbietet und welche Instrumente er bei der Personalsuche einsetzen kann. Außerdem beantwortet er Ihre Fragen.
  • Sind die wesentlichen Punkte geklärt, unterschreiben Sie einen Vermittlungsauftrag. Er hält den vereinbarten Leistungsumfang und die Bedingungen fest. Außerdem definiert der Vertrag die gesuchten Arbeitsverhältnisse. Wie viele Arbeitskräfte in welchen Funktionen soll die Vermittlung bis wann umfassen? Auch Eckdaten wie zum Beispiel die Vergütung der neuen Mitarbeiter und die Arbeitszeiten nimmt der Vermittlungsvertrag auf.
  • Nachdem der Personaldienstleister weiß, wonach er sucht und welche Angebote er potenziellen Mitarbeitern unterbreiten kann, beginnt seine eigentliche Tätigkeit. Dazu erstellt der Dienstleister Stellenausschreibungen und Anforderungsprofile. Außerdem arbeitet er aus, welche Instrumente er an welchen Stellen für die Personalsuche einsetzt.
  • Liegen die Ergebnisse der Personalsuche vor, informiert Sie der Personaldienstleister. Je nach Vereinbarung prüft er die Bewerbungsunterlagen und führt die Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern oder er übergibt Ihnen die Bewerbungen.

Der letzte Schritt besteht dann darin, dass Sie Arbeitsverträge mit den vermittelten Arbeitskräften schließen. Weil Sie die neuen Mitarbeiter als Arbeitgeber einstellen, sind Sie auch dafür zuständig, die Arbeitskräfte bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Für die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitskräften erhält der Dienstleister die vereinbarte Vergütung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Mitarbeiterwerk - Recruiting Agentur

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Sevil K.
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